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Burgstemmen: vollerschlossene Baugrundstücke zur sofortigen Bebauung nahe Hildesheim
Objekt-Nr.: 283
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Basisinformationen
Adresse:
31171 Burgstemmen
Hildesheim
Niedersachsen
Hildesheim
Niedersachsen
Grundstück ca.:
1.226 m²
Preis:
239.070 €
Kurzfristig bebaubar:
ja
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Nutzungsart:
Wohnen
Erschliessung:
erschlossen
Bebaubar nach:
Bebauung nach Bebauungsplan
GFZ:
0,70
Verfügbar ab:
sofort
Umgebung:
Wohnanlage, Wohngegend
Provisionspflichtig:
nein
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Die beiden Grundstücke verfügen über ein gesichertes Baurecht durch B-Plan, mit einer GFZ für eine Mischnutzung von 0,7 festgesetzt mit maximal 2 Geschossen und sind voll erschlossen und hinsichtlich weiterer Erschließungskosten beitragsfrei.
Auf dem Bauareal wurden in den letzten Jahren bereits 20 Reihenhäuser errichtet, vermietet und bezogen.
Weitere Informationen und Unterlagen stellen wir Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung.
Gebiet: MI voll erschlossen
Grundstücke ca.: 1.226 m² und 1.121 m²
Preis: 239.070 € VB und 218.070,- € VB
Preis pro m²: 195,- €
Die Grundstücke können als Einzelgrundstücke von verschiedenen Parteien,
oder auch zu einem Gesamtkaufpreis von nur noch
457.665,- € VB erworben werden.
Anschlüsse:
Mediale Anschlüsse wurden bis 1m auf dem Grundstück verlegt. Die Hausanschlusskosten trägt der Käufer selbst. Die Nutzungsmöglichkeiten sehen ein stilles Gewerbe vor.
Zwecks Wohnbebauung wäre ein Änderungsantrag zu stellen.
Zulässig ist:
1. Jede Art von Einzelhandelsbetrieben jeder Branche, sofern die Verkaufsfläche weniger als 800 m² beträgt.
2. Büro und Geschäftsgebäude von Betrieben jedweder Branche ohne Begrenzung der Nutzfläche.
3. Gaststätten und Hotels / Pensionen.
4. Handwerksbetriebe mit den untenstehenden Einschränkungen, also Maler, Dachdecker, Gartenbauer, KFZ Handwerk ohne Karosserie- bzw. Lackierungen, Elektriker, Bauunternehmen, Installateur, etc.
5. Dienstleistungen, wie z.B. EDV / Softwareunternehmen, Medizintechnik und Medizin- und Pflegedienstleistungen, Wäscherei, Hausmeisterservice, etc.
6. Private und öffentliche Einrichtungen, wie religiöse Versammlungsstätten, Gemeindezentrum, Musikschule, Ausstellungsräume, überdachte Sportstätte, Jugend-Freizeitstätte, etc.
7. Tankstellen, Waschanlagen, Reifenservice, Fahrrad und Motorradservice
Bei Gewerbe- bzw. Handwerksbetrieben kann es jedoch je nach Betriebsstruktur auf eine Einzelfallbetrachtung der Baugebietsstruktur ankommen. Hier ist die Emissions- bzw. Lärmentwicklung und die Größe des Betriebes mit entsprechendem Verkehrsaufkommen entscheidend.
Folgende Immissionsrichtwerte sind in einem Mischgebiet nach der TA-Lärm festgelegt:
Tags: 60 dB (A)
Nachts: 45 dB (A)
Somit ergeben sich folgende Gewerbebetriebe, die in der Regel gemäß Rechtsprechung NICHT im MI zulässig sind:
Schlossereien und Schmieden, Karosseriebetrieb, Lackierereien, Transportbetonanlagen, Metall verarbeitende Betriebe mit Herstellung von Stahlkonstruktionen, Fleischfabriken, Tischlerei und Holzverarbeitung, Speditionen, Fuhrunternehmen, Lagerung von störenden oder gefährdeten Stoffen.
Auf dem Bauareal wurden in den letzten Jahren bereits 20 Reihenhäuser errichtet, vermietet und bezogen.
Weitere Informationen und Unterlagen stellen wir Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung.
Gebiet: MI voll erschlossen
Grundstücke ca.: 1.226 m² und 1.121 m²
Preis: 239.070 € VB und 218.070,- € VB
Preis pro m²: 195,- €
Die Grundstücke können als Einzelgrundstücke von verschiedenen Parteien,
oder auch zu einem Gesamtkaufpreis von nur noch
457.665,- € VB erworben werden.
Anschlüsse:
Mediale Anschlüsse wurden bis 1m auf dem Grundstück verlegt. Die Hausanschlusskosten trägt der Käufer selbst. Die Nutzungsmöglichkeiten sehen ein stilles Gewerbe vor.
Zwecks Wohnbebauung wäre ein Änderungsantrag zu stellen.
Zulässig ist:
1. Jede Art von Einzelhandelsbetrieben jeder Branche, sofern die Verkaufsfläche weniger als 800 m² beträgt.
2. Büro und Geschäftsgebäude von Betrieben jedweder Branche ohne Begrenzung der Nutzfläche.
3. Gaststätten und Hotels / Pensionen.
4. Handwerksbetriebe mit den untenstehenden Einschränkungen, also Maler, Dachdecker, Gartenbauer, KFZ Handwerk ohne Karosserie- bzw. Lackierungen, Elektriker, Bauunternehmen, Installateur, etc.
5. Dienstleistungen, wie z.B. EDV / Softwareunternehmen, Medizintechnik und Medizin- und Pflegedienstleistungen, Wäscherei, Hausmeisterservice, etc.
6. Private und öffentliche Einrichtungen, wie religiöse Versammlungsstätten, Gemeindezentrum, Musikschule, Ausstellungsräume, überdachte Sportstätte, Jugend-Freizeitstätte, etc.
7. Tankstellen, Waschanlagen, Reifenservice, Fahrrad und Motorradservice
Bei Gewerbe- bzw. Handwerksbetrieben kann es jedoch je nach Betriebsstruktur auf eine Einzelfallbetrachtung der Baugebietsstruktur ankommen. Hier ist die Emissions- bzw. Lärmentwicklung und die Größe des Betriebes mit entsprechendem Verkehrsaufkommen entscheidend.
Folgende Immissionsrichtwerte sind in einem Mischgebiet nach der TA-Lärm festgelegt:
Tags: 60 dB (A)
Nachts: 45 dB (A)
Somit ergeben sich folgende Gewerbebetriebe, die in der Regel gemäß Rechtsprechung NICHT im MI zulässig sind:
Schlossereien und Schmieden, Karosseriebetrieb, Lackierereien, Transportbetonanlagen, Metall verarbeitende Betriebe mit Herstellung von Stahlkonstruktionen, Fleischfabriken, Tischlerei und Holzverarbeitung, Speditionen, Fuhrunternehmen, Lagerung von störenden oder gefährdeten Stoffen.
Lage:
Burgstemmen ist ein Ortsteil der 2 km entfernten Stadt Nordstemmen mit ca. 12.000 Einwohnern.
Hildesheim mit ca. 102.000 Einwohnern ist 10 km entfernt.
Hildesheim mit ca. 102.000 Einwohnern ist 10 km entfernt.
Sonstiges:
Dannhausenkamp
31171 Burgstemmen
Hildesheim
Niedersachsen
Gebiet: MI voll erschlossen
Grundstücke ca.: 1.226 m² und 1.121 m²
Preis: 239.070 € VB und 218.070,- € VB
Preis pro m²: 195,- €
31171 Burgstemmen
Hildesheim
Niedersachsen
Gebiet: MI voll erschlossen
Grundstücke ca.: 1.226 m² und 1.121 m²
Preis: 239.070 € VB und 218.070,- € VB
Preis pro m²: 195,- €
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
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Ihr Ansprechpartner
GHW (Gewerbe-Haus-Wohnen) Immobilien Consulting GmbH
Team - Vertrieb
Schwielowseestraße 111d
14548 Schwielowsee
Telefon: +49 33209 889590
Fax: +49 33209 889599
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Fax: +49 33209 889599
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